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Wahlarzt

Wir sind eine Wahlzahnarztpraxis. Das heißt: Wir haben keine direkten Verträge mit den Krankenkassen.

Dies bedeutet, dass Sie die Honorarnote zuerst bezahlen und dann erst bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Der Selbstbehalt variiert bei den verschiedenen Kassen. 

Privatleistungen – wie z.B. weiße Füllungen im Seitenzahnbereich, Kronen, Brücken, Prophylaxe u.a. – werden von den Krankenkassen nur bezuschusst – unabhängig davon, ob Sie bei einem Kassenzahnarzt oder einem Wahlzahnarzt in Behandlung sind. Sie bekommen hier nur einen Teil rückerstattet.

Die entscheidenden Vorteile eines Wahlzahnarztes sind: kurze bis keine Wartezeiten, eine persönliche Betreuung sowie eine ausführliche und individuelle Beratung.

Honorarverrechnung

Nach der Behandlung bekommen Sie von uns eine Rechnung, die Sie bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen können. Durch die Einreichung der Honorarnote(n) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird 80% der Kassenleistung (Achtung: nicht 80% des Wahlarzthonorar) rückerstattet. Sollten Sie eine Privatversicherung („Zahnzusatzversicherung“) abgeschlossen haben, wird – je nach Versicherungsvertrag – von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.

Als Serviceleistung übernehmen wir das Einreichen der Honorarnote bei den Krankenkassen gerne für Sie, sodass Sie sich nach dem Verlassen der Ordination diesbezüglich um nichts mehr kümmern müssen. Das Ihnen zustehende Geld wird Ihnen von Ihrer Krankenversicherung refundiert. 

Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben informieren wir Sie gerne.